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Erotisierende Haftungsbeschränkungen und Einzelkämpfer

GmbH versus Einzelunternehmen: Ein Fachvortrag mit Humor und vielen Praxis-Einblicken

Die beschränkte Haftung einer GmbH hat einen „erotisierenden Touch“ - für viele (Jung-)Unternehmer ist sie jedoch mitunter die falsche Rechtsform. Ein Einzelunternehmer haftet zwar unbeschränkt mit „all seinem Vermögen“. Dafür hat er aber das „alleinige Sagen“ in seinem Unternehmen. Und was die Kosten betrifft - steuerlich wie sozialversicherungsmäßig - gilt wohl als Faustregel: Je höher der Gewinn, desto mehr spricht für eine Kapitalgesellschaft statt des Einzelkämpfertums.

Einiges über Neuheiten, gesetzlichen Nonsens und Problemen in der Praxis rund um GmbH und Einzelunternehmer erfuhr eine rund 40-köpfige Schar an CLUB TIROL Mitgliedern in den Räumen des Looshauses am Wiener Michaelerplatz beim Vortragsabend „GmbH versus Einzelunternehmen“. Der Humor und die Eloquenz  der Vortragenden, gepaart mit viel Fach- und Praxiswissen, ließ das an sich spröde Thema dabei sehr lebendig und spannend werden.

„Beide sind Club-Mitglieder, Tiroler, selbst erfolgreiche geschäftsführende Gesellschafter und auch beeidete Gerichtssachverständige“, strich Renate Danler, Club Tirol Vizepräsidentin, bei ihrer Begrüßung die Gemeinsamkeiten der Referenten Christian Fritz (Steuerberater sowie vielfacher Buchautor) und Rudolf Hopfgartner (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) hervor. Letzterer fungiert übrigens auch als ehrenamtlicher Rechnungsprüfer für den Club Tirol.


Kein Allheilmittel

„Wunderdinge darf man sich von der GmbH gerade in Hinblick auf die Haftung nicht erwarten“, stellte Christian Fritz gleich zu Beginn fest. Die „beschränkte Haftung“ locke viele natürlich,  die Risikoauslagerung habe eindeutig ihre Vorteile. Das führe jedoch zu vielen „unüberlegten Gründungen, es gibt vielfach unerfüllbare Erwartungen, die GmbH ist kein Allheilmittel, es gibt auch andere Gesellschaftsformen“. Gesellschafter können bei Misserfolg ihr Kapital (Stammeinlage) verlieren - was „aber nichts mit einer Haftung zu tun hat.“ Denn unter bestimmten Vorraussetzungen können Gesellschafter sogar unbeschränkt haften.

Die Gründung einer GmbH erfordere einiges an vorgeschriebenem Formalismus. Einige gesetzliche Bestimmungen sind für Fritz in der Praxis „schlichter Nonsens.“ Wichtig für eine GmbH sind, so Fritz, klar geregelte, definierte und individualisierte Gesellschaftsverträge. Das Prinzip der strikten Trennung des Vermögens der Gesellschaft von jenem der Gesellschafter sollte nicht verletzt werden. Und Stammeinlagen gehören von allen Gesellschaftern voll einbezahlt.


Beratung bei Wechsel notwendig

„Ein Einzelunternehmen ist schnell und kostengünstig gegründet, es gibt keine Mindestkapitalanforderungen - wer eine gute Geschäftsidee hat, kann einfach anfangen“, schilderte Rudolf Hopfgartner einen der Vorteile des Einzelunternehmers (EU). Weitere sind die einfachere Buchhaltung und, nicht zu unterschätzen, die einfachere und billigere Beendigung des Unternehmens im Gegensatz zur GmbH. Das erklärt wohl auch, warum 74 Prozent aller Unternehmen in Österreich EUs sind.

„Man kann gut als Einzelunternehmer starten und später in eine GmbH umwandeln“, so Hopfgartner. Aber, Achtung, das „ist nicht ganz so leicht, da ist eine gute Beratung unbedingt notwendig, speziell steuerliche Aspekte betreffend.“ Ab wann etwa ein solcher Wechsel sinnvoll erscheint, das hängt von einigen Faktoren ab. Grob eingeschätzt fahre man in Hinblick auf Steuer und Sozialversicherung ab einem Jahresgewinn von „100.000 bis 150.000 Euro mit einer GmbH besser als der Einzelunternehmer.“

PP-Präsentation zu Impulsreferat Prof. Christian Fritz "GmbH"

PDF zu Impulsreferat Dr. Rudolf Hopfgartner "Einzelunternehmen"

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